Bewerbung zum Studium

Wenn Du Deinen Traumstudiengang gefunden hast, gilt es herauszufinden, welche Hochschule diesen Studiengang mit welchen Schwerpunkten anbietet. Dann ist es an der Zeit, sich um eine fristgerechte und vollständige Bewerbung zu kümmern. Manchmal gibt es Zulassungsbeschränkungen. So sind einige Fächer durch einen bundesweiten Numerus Clausus zulassungsbeschränkt und werden nur zentral vergeben. Das betrifft medizinische und pharmazeutische Studiengänge. Wiederum andere Fächer unterliegen einem örtlichen Numerus Clausus, der sehr unterschiedlich von Ort zu Ort und von Semester zu Semester ausfallen kann. Eine weitere Kategorie an Fächern ist zulassungsfrei. Sobald Du eine Zusage hast, darfst Du nicht vergessen, Dich an der Hochschule offiziell einzuschreiben.

Fristen einhalten

Wenn Du Dich auf einen Studienplatz bewirbst, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Viele Studiengänge starten zum Wintersemester, das heißt im Oktober. Die Bewerbungsfrist für "Altabiturienten" endet am 31. Mai vor dem neuen Wintersemester. Neuabiturienten, die ihr Zeugnis oft erst im Juni bekommen, können sich bis zum 15. Juli bewerben. Wenn Du Dein Studium zum Sommersemester aufnehmen möchtest, muss Deine Bewerbung spätestens zum 15. Januar eingereicht sein.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen gehören mit ins Bewerbungsschreiben:

  • Das ausgefüllte Antragsformular. Vorlagen gibt es zum Beispiel auf der Homepage der jeweiligen Hochschule, beziehungsweise im Hochschulsekretariat.
  • Beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses (für ein Universitätsstudium) oder beglaubigte Kopie der Fachhochschulreife (Fachhochschule) oder fachgebundenen Hochschulreife.
  • Je nach Fach und Hochschule optional: Nachweis über ein Vorpraktikum, Mappe mit Arbeitsproben zum Beispiel für die Bereiche Kunst oder Musik. Ablegen einer Eignungsprüfung bei bestimmten Fächern, wie zum Beispiel Sport.
  • Bei einem Wechsel der Hochschule: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise aus der ehemaligen Hochschule.

Zulassungsbeschränkte Fächer

Es gibt eine bestimmte Fächer, die sehr beliebt sind und deren Plätze nur zentral vergeben werden. Zu diesen Fächern gehören: Tiermedizin, Zahnmedizin, Medizin und Pharmazie. Wer sich für einer dieser Studiengänge bewerben möchte, muss sich an die Stiftung Hochschulstart (ehemals "ZVS" Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) wenden. Die Stiftung Hochschulstart stellt auf ihrer Homepage ein Bewerbungsportal für diese Fächer zur Verfügung: www.hochschulstart.de.

Nordrhein-Westfalen hat ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren

Nordrhein-Westfalen ist bisher das einzige Bundesland, das ein landeseinheitliches Zulassungsverfahren für einzelne Studiengänge vorsieht. Wenn Du eines der unten genannten Fächer an einer nordrhein-westfälischen Hochschule studieren möchtest, musst Du Dich bei der "Stiftung für Hochschulzulassung" in Dortmund bewerben. Das betrifft derzeit folgende Studiengänge:

  • Lebensmittelchemie
  • Rechtswissenschaften
  • Lehramtsstudiengang Deutsch, Mathematik oder Deutsch und Mathematik an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (Studienschwerpunkt Grundschule)
  • Biologie auf Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs

Örtlicher Numerus Clausus (NC)

Gibt es an den Hochschulen mehr Bewerber als Plätze für bestimmte Studiengänge, vergeben die Hochschulen ihre Plätze üblicher Weise nach dem örtlichen Numerus-Clausus-Prinzip. Ein Kontingent der Studienplätze geht an Bewerber, die eine bestimmte Abiturnote erreichen konnten. Dabei wird von der Note des "schlechtesten" Bewerbers ausgegangen, der im vorangegangenen Semester noch einen Studienplatz in einem bestimmten Fach bekommen hat. Das kann zum Beispiel für den Studiengang Logistik an der Universität Magdeburg der Durchschnitt 2,5 sein. Für den Studiengang Logistik werden an dieser Hochschule zunächst einmal die Bewerber berücksichtigt, deren Note 2,5 und besser ist. Ein weiteres Kontingent geht an Bewerber, die bereits ein paar Wartesemester nachweisen können. Als ein Wartesemester gilt ein Halbjahr nach Bestehen der Abiturprüfung ohne dass derjenige bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben war. Berücksichtigt werden auch Zeiten der Kinderbetreuung oder der Pflege kranker Angehöriger. Auch Zeiten von Freiwilligendiensten oder Diensten bei der Bundeswehr können geltend gemacht werden.

Zulassungsfreie Studiengänge

Wenn der Andrang auf ein Fach nicht ganz so groß ist, kann es zulassungsfrei angeboten werden, das heißt, der Notendurchschnitt ist in diesem Falle nicht relevant. An der Technischen Hochschule Brandenburg ist zum Beispiel das Fach Wirtschaftsinformatik zulassungsfrei. Da die Hochschulen mehr Autonomie bekommen haben, was die Zulassung ihrer Bewerber angeht, können zulassungsfreie Fächer ohne NC an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. So kann es sein, dass eine Hochschule einen Auswahltest durchführt oder den Nachweis guter Englischkenntnisse fordert. Solche Besonderheiten kannst Du auf der Homepage der Hochschule in Erfahrung bringen.

Bewerbung für ein duales Studium

Bei der Bewerbung um einen Platz in einem dualen Studiengang müssen mehr Aspekte beachtet werden als bei einer Bewerbung um ein reguläres Studium. Wenn Du dual studieren möchtest, brauchst Du ein Partnerunternehmen, das Dich während der Zeit des Studiums einstellt. Du bewirbst Dich doppelt: An der Hochschule, die den dualen Studiengang anbietet und bei einem Arbeitgeber. Die Bewerbung beim Partnerunternehmen gestaltet sich wie eine übliche Bewerbung auf einen Arbeitsplatz. Du brauchst ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Zeugnisse. Manche Unternehmen schreiben Stellen für Studenten dualer Studiengänge aus. Das ist zum Beispiel beim Fach Logistik oft der Fall. Handelsunternehmen und Verkehrsbetriebe rekrutieren auf diese Weise ihren Nachwuchs. Die Hochschule verlangt meist das (Fach-)Abiturzeugnis, manchmal ist eine Einschreibung ohne Abitur möglich. Einen NC gibt es nicht, stattdessen wählen die Hochschulen anhand von Auswahltests aus. Auch bei der Bewerbung für ein duales Studium gibt es bestimmte Bewerbungsfristen.

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